Nutzungs- und Teilnahmebedingungen der Förderplattform „Remscheid mit Herz“

  1. Allgemeines
  2. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Stadtsparkasse Remscheid
  3. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an öffentlichen Spendenaktionen (Privatspende/Crowdfunding, Spendencodes, Voting)
  4. Änderung von Aktionen
  5. Haftungsbeschränkungen
  6. Datenschutz
  7. Nutzung von E-Mail
  8. Sonstiges

Präambel

Remscheid-mit-herz.de ist die Förderplattform der Stadtsparkasse Remscheid und der Stiftung der Stadtsparkasse Remscheid. Hier können Organisationen wie z.B. gemeinnützige Vereine Förderanträge an die Sparkasse und ihre Stiftung stellen (siehe II. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Stadtsparkasse Remscheid) sowie im Rahmen von verschiedenen Arten öffentlicher Aktionen Spenden für ihre gemeinnützigen Projekte einsammeln (siehe III. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an öffentlichen Spendenaktionen (Privatspende/Crowdfunding, Spendencodes, Voting)).

    I. Allgemeines

  1. Anbieter

    Die Stadtsparkasse Remscheid, Alleestraße 76-88, 42853 Remscheid (nachfolgend „Sparkasse“) ist Betreiberin der Internetseite www.remscheid-mit-herz.de und Anbieterin der regionalen Förderplattform „Remscheid mit Herz“.

    Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Förderplattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

    Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite https://www.remscheid-mit-herz.de.

    Bei der Registrierung auf der Förderplattform oder durch das Spenden ohne Registrierung erklären sich die Organisationen/ Projektträger und Nutzende mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
  2. Zielsetzung des Sparkassen-Engagements

    Gesellschaftliches Engagement der Stadtsparkasse Remscheid

    Stadtsparkasse Remscheid engagiert sich in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Jährlich werden rund 350.000 Euro in Form von Spenden und Sponsoring für die Bereiche Sport, Kunst und Kultur, Soziales, Bildung, Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft und Umwelt zur Verfügung gestellt. Damit stärkt die Sparkasse die Lebensqualität in der Region und erfüllt darüber hinaus wichtige soziale Funktionen.

II. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Stadtsparkasse Remscheid

  1. Förderanträge

    Organisationen können über die Förderplattform Förderanträge stellen, über die unter Berücksichtigung der Förderleitlinien (Ziff. II. 3.) entschieden wird.
  2. Förderformen

    Die Stadtsparkasse Remscheid engagiert sich mit folgenden Förderformen:
    1. Spenden

      Mit den Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als fünf Jahre), ggf. auch über die Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht.

      Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragssteller eine Spendenbescheinigung aus und lässt diese innerhalb von zwei Wochen der Stadtsparkasse Remscheid zukommen.

      Die Überweisung der Spenden erfolgt ausschließlich auf Konten der als gemeinnützig anerkannten Einrichtung.
    2. Zweckerträge der Lotterie „PS-Sparen und Gewinnen“ der Sparkassen

      Mit dem Erwerb eines Sparloses sind für die Losinhaber nicht nur Gewinnchancen verbunden. Auch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen in der Region profitieren von der Sparlotterie: mit einem Anteil von 25 % aus den Loseinnahmen (bei einem Spielanteil von 1,00 Euro je Los beträgt der Reinertrag je Los 25 Cent) ermöglichen die Teilnehmer der Sparlotterie es, regionale Projekte zu realisieren. Zuwendungen aus dem PS-Zweckertrag stellen eine besondere Förderform der Sparkasse dar und erfolgen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.

      Im Anschluss an die Zuwendung aus dem PS-Zweckertrag stellt der Antragssteller einen für das Sparjahr aktuellen Reinertragsnachweis aus und lässt diesen innerhalb von zwei Wochen der Stadtsparkasse Remscheid zukommen.

      Die Überweisung der Zuwendungen aus dem PS-Zweckertrag erfolgt ausschließlich auf Konten der oben genannten als gemeinnützig anerkannten Einrichtung.
    3. Stiftungen

      Die Stiftung der Stadtsparkasse Remscheid ist eine selbständige Stiftung des privaten Rechts und unterliegt der Aufsicht der Stiftungsbehörde. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Förderung des Naturschutzes, die Förderung des Sports und die Förderung kultureller Zwecke im Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Remscheid. Das Stiftungskapital in Höhe von 6 Millionen Euro ist eine gute Basis für die Förderung vielfältiger Projekte in der Region. In der Stiftungssatzung sind die geltenden Rahmenbedingungen u.a. für die Vergabe von Förderungen festgelegt.
    4. Sponsoring

      Das Sponsoring der Stadtsparkasse Remscheid hat einen werblichen Charakter. Über die Bereitstellung von Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten unterstreicht die Sparkasse ihr regionales Engagement und präsentiert sich als leistungsfähiges Kreditinstitut. Dazu erhält sie für ihre finanzielle Zuwendung vereinbarte Gegenleistungen (z.B. Logoeinsatz, Werbeflächen, Grußworte, Anzeigen, etc.). Der Ausgleich der Sponsoringrechnung erfolgt nach Vorlage eines Belegs (z.B. Foto, Broschüre, Plakat usw.).
  3. Unsere Förderleitlinien

    Förderungsfähig sind gemeinnützige Vereine und Institutionen innerhalb des Stadtgebietes, die eine Kontoverbindung im Hause der Stadtsparkasse Remscheid führen.

    Gefördert werden konkrete Projekte und Anschaffungen mit investivem und nachhaltigem Charakter. Eine Förderung von Einzelpersonen, laufenden Betriebs- oder Personalkosten ist ausgeschlossen.

    Die Sparkasse fördert keine Projekte und Organisationen mit streng religiöser Ausrichtung oder die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.

    Die Förderentscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse.

    Ein Sponsoring ist auch an regionale Veranstalter oder Vereine möglich, die nicht gemeinnützig sind.
  4. Kontaktmöglichkeit

    Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung brauchen, bei allgemeinen Fragen oder bei sonstigen Hinweisen und Impulsen melden Sie sich gerne unter:

    Stadtsparkasse Remscheid
    Abteilung Kommunikation
    Email: spenden@stadtsparkasse-remscheid.de

III. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an öffentlichen Spendenaktionen (Privatspende/Crowdfunding, Spendencodes, Voting)

  1. Allgemeines

    1. Ziel der Förderplattform

      Die Stadtsparkasse Remscheid hat die Förderplattform „Remscheid mit Herz“ ins Leben gerufen, um ihre Kundinnen und Kunden stärker in ihr Förderengagement einzubinden und zu beteiligen. So kommt das gemeinsame Engagement ihren Kunden selbst zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Kultureinrichtungen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.

      Alle Vereine, Institutionen und Projekte aus dem Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Remscheid, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.

      Mehr noch: Jeder kann auf der Förderplattformplattform mit einer Privatspende selber Projekte unterstützen.
    2. Fördersumme

      Mehrmals im Jahr stellt die Sparkasse eine ausgewählte Fördersumme zur Verfügung, die im Rahmen verschiedener Aktionen auf die Projekte verteilt wird. Die Sparkasse wird im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel in den Sozialen Netzwerken, auf die Aktion(en), den Aktionszeitraum und entsprechende Teilnahmebedingungen hinweisen.
    3. Mögliche Teilnehmer bzw. Empfänger

      Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Der Ort der Förderung muss in unserem Geschäftsgebiet sein.
    4. Projektträger und Nutzer

      Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Vereine/Institutionen (Organisationen), die ein Projekt in die Förderplattform einstellen.

      Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Förderplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.

      Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Förderplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
  2. Nutzungsbedingungen

    1. Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher

      Für die Förderaktion können sich Vereine/Institutionen (Projektträger) bewerben, die

      • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sports, der Bildung, der Kultur etc. oder mildtätige bzw. kirchliche Zwecke verfolgen
      • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamts besitzen und
      • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen.

      Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein und für den Verein zu handeln.

      Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

      Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibung und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
    2. Förderkriterien

      Die Sparkasse fördert keine Projekte mit streng religiöser Ausrichtung oder die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden. Des Weiteren gelten die Förderleitlinien der Stadtsparkasse Remscheid (siehe I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Sparkasse).

      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.

      Die Förderung ist im Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Remscheid einzusetzen.
    3. Projekte

      Die Projektträger dürfen auf der Förderplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung starten oder sich derzeit in der Umsetzung befinden.

      Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Förderungen auf der Förderplattform ist auf eine Laufzeit von sechs Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit verlängern.Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projekts auf der Förderplattform.

      Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind.
    4. Registrierungen

      Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse müssen sich die Projektträger entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.remscheid-mit-herz.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungsbescheid beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

      Mit Registrierung auf der Förderplattform verpflichtet sich der Projektträger im Falle einer Weitergabe von Daten durch die Sparkasse (etwa nach Ziff. III. 2.7) zur Verschwiegenheit sowie zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (https://www.remscheid-mit-herz.de/datenschutz) der Sparkasse.

      Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichten Bilder werden durch die Sparkasse auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend auf der Internetseite freigeschaltet.

      Im Rahmen der Projektträgervorstellung können ein Logo und bei der Projektbeschreibung maximal 5 Bilder hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 4 MB beschränkt. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich.

      Über die Veröffentlichung des Projekts wird von der Sparkasse nach den unter Ziffer 2.2 definierten Förderleitlinien entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

      Nutzende haben die Möglichkeit, sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung, um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

      Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.

      Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine E-Mail-Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren.

      Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

      Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

      Die Sparkasse ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.

      Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig.

      Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten.

      Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.

      Kontakt: spenden@stadtsparkasse-remscheid.de.

      Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
      1. Kosten

        Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Projekt(en) auf der Förderplattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.
      2. Nutzung

        Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.

        Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Stadtsparkasse Remscheid von allen Ansprüchen frei.

        Digital bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

        Das Einstellen oder das Verlinken auf folgende Inhalte ist unzulässig:

        • jugendentwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
        • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
        • unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
        • vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
        • irreführende Inhalte
        • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen

        Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht auf solche Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.

        Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Nutzers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das fotografiert werden im Rahmen einer Förderübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse.
      3. Zeitraum

        Der Zeitraum für das Sammeln von Spenden der Projektträger beginnt mit Veröffentlichung des Projekts; frühestens jedoch am 1. Januar 2025 mit dem offiziellen Start der Förderplattform und der Freischaltung der Spenden-Möglichkeiten.
    5. Privatspenden

      Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro bis max. 1.000 Euro gespendet werden. Die Privatspenden werden zunächst auf einem Treuhandkonto der Stadtsparkasse Remscheid gesammelt und während der Projektlaufzeit jeweils zum Monatsende an den Verein überwiesen. Sofern vom Spender die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung gewünscht ist, erhält der Verein über seinen Account auf www.remscheid-mit-herz.de die benötigten Daten zur Ausstellung einer Spendenquittung an die Privatperson. Dabei ist der Tag der Zuwendung der Tag, an dem der Verein die Spende von der Sparkasse erhalten hat.
    6. Vergabe von Spendencodes und Votingcodes

      Neben der Möglichkeit einer Privatspende über ein Bezahlsystem, können Projekte auch mit der Einlösung von Spendencodes und Votingcodes unterstützt werden.

      Spendencodes und Votingcodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben. Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes und Votingcodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.

      Die Kunden der Sparkasse dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.

      Die Spendencodes haben einen Wert von 1 bis zu 100 Euro. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes besteht nicht.

      Die Spendencodes und Votingcodes können bis zum angegebenen Einlösedatum eingelöst werden.
      1. Spendencode-Einlösung im Internet

        Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.

        Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite der Spendenplattform eingegeben werden.

        Die Stadtparkasse Remscheid behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen oder zu senken.

        Nähere Informationen dazu finden Sie zu gegebener Zeit auf remscheid-mit-herz.de.
      2. Einlösung der Votingcodes im Internet

        Die Kunden der Sparkasse dürfen durch die Eingabe von Votingcodes bei einer Abstimmung entscheiden, welche Projekte mit Förderungen der Sparkasse gefördert werden.

        Votingcodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben. Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Votingcodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.
    7. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die Sparkasse ist für die Abwicklung der Spendenaktion sowie die Auszahlung der Spendenzahlungen verantwortlich.

      Die Spendenauszahlung erfolgt bei Erreichung der gewünschten Fördersumme oder nach Ablauf der Projektzeit. In diesem Fall wird der bis dahin generierte Spendenbetrag an den Projektträger überwiesen.

      Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden per E-Mail informiert.

      Nach Erhalt der Spende/Zuwendung verpflichtet sich der Projektträger, der Sparkasse innerhalb von 4 Wochen nach Mitteleingang eine Zuwendungsbestätigung auszustellen.

      Im Falle von Privatspenden übermittelt die Sparkasse dem Projektträger die benötigten Daten zur Ausstellung einer Spendenquittung an die Privatperson, sofern vom Spender die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung gewünscht ist – und zwar dann, wenn das Projekt vollständig finanziert bzw. beendet ist und die Sparkasse die Privatspenden an den Verein überweist.

      Die Spendenauszahlung erfolgt zweckgebunden. Der Projektträger darf den Spendenbetrag nur für das Projekt verwenden, für welches gespendet wurde. Sofern eine Verwendung der Spende für das jeweilige Projekt nicht möglich ist, hat der Projektträger die Spendenden – sofern ihm die Kontaktdaten vorliegen – hierüber zu informieren und eine Rückzahlung der Spende anzubieten oder einen anderen Projektzweck abzustimmen. Sofern dem Projektträger die Kontaktdaten der Spendenden nicht unmittelbar vorliegen, hat er die Sparkasse hierüber zu informieren, welche die Information entsprechend an die Spendenden weiterleitet.

IV. Änderung von Aktionen

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.

V. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Projektträger stellt die Sparkasse – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Projektträger herleiten.

Der Projektträger verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Projektträger die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

VI. Datenschutz

Die Sparkasse und ihre Stiftung beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Stadtsparkasse Remscheid unter https://www.remscheid-mit-herz.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Förderplattform oder durch das Spenden ohne Registrierung erklärt sich der Nutzende ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse und ihre Stiftung die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion verarbeiten und mit der Durchführung beauftragten Partner zugänglich machen dürfen.

Insbesondere erklärt sich der Nutzende ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse dem Projektträger im Falle einer Privatspende die benötigten Daten zur Ausstellung einer Spendenbescheinigung (Vor- und Nachname des Spendenden, ggf. Firma, Spendendatum und Uhrzeit der Spende, Spendenbetrag, Post- und ggf. Emailadresse des Nutzenden), sofern dies von dem Nutzenden gewünscht ist, übermittelt.

Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Organisationsnutzenden zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der Sparkasse, der Internetseite der Sparkasse und auf Medien zur Bewerbung der Förderplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzenden jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an spenden@stadtsparkasse-remscheid.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Förderplattform zurückzutreten.

VII. Nutzung von E-Mail

Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Förderplattform erfolgt per unverschlüsselter E-Mail.

Der Versand einer unverschlüsselten E-Mail im Internet birgt das Risiko, dass diese Nachricht von unberechtigten Dritten abgefangen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen wird.

Die Nutzenden und Projektträger sind in Kenntnis der damit einhergehenden Risiken damit einverstanden, dass eine Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail erfolgt.

VIII. Sonstiges

Die Förderplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise unter https://www.remscheid-mit-herz.de/datenschutz zu beachten.

Remscheid, Januar 2025